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Alles geregelt.

Nach Ihrem Willen.

Das Testament

Selbst über das eigene Vermögen verfügen

Wer zu welchen Teilen erben soll, können Sie mit einem individuellen Testament oder Erbvertrag regeln - denn nicht immer ist einem die gesetzliche Erbfolge recht.

Besonderes Augenmerk brauchen nichteheliche Gemeinschaften, verwitwete Menschen, Menschen in Trennung oder Scheidung, Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Menschen mit Kindern aus erster Ehe oder nichtehelichen Kindern und Menschen ohne direkte Verwandte.

Doch auch Unternehmer und Selbständige sowie Menschen, die Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften halten oder Eigentum im Ausland haben, sollten Ihre Angelegenheiten frühzeitig für den Todesfall geregelt haben

- nicht nur privat, sondern auch in geschäftlicher Hinsicht.

Bestens vorgesorgt - und das in einem Termin.

Zur Erstellung eines für Sie indiviuell maßgeschneiderten Testaments unterstützt Sie VorsorgeAnwalt Dr. Gerald Marimón gerne. Auch hier ist ein Termin ausreichend, in welchem Sie die entsprechende Beratung bezüglich der Erbfolge nach dem Gesetz in Zusammenhang mit Ihren Verwandtschaftsverhältnissen erhalten - wer also erbt, wenn Sie kein Testament verfassen würden.

Hiernach gilt es, Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche zu ermitteln, wer von der rechtlichen Erbfolge abweichend erben soll und was es im Einzelfall zu beachten gilt bspw. bezüglich der einschlägigen Erbschaftssteuerregeln.

Anhand dieser Informationen erhalten Sie einen individuell für Sie erstellten Testamentsentwurf  ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Ebenso wie bei den Vorsorgeurkunden bieten wir Ihnen an, Ihr Testament im Original in unseren Kanzleiräumlichkeiten zu verwahren.

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