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Bestens vorgesorgt.

Ein Termin. Alles drin.

Ihr VorsorgeAnwalt aus Augsburg.

Bundesweit tätig. Seit 2010.

Patientenverfügung

Selbstbestimmtes Leben bis zum Schluss

Mit der Patientenverfügung gibt das Gesetz die Möglichkeit festzulegen, wie Ärzte Sie medizinisch versorgen dürfen oder sollen, falls Sie Ihre Wünsche im akuten Behandlungsfall nicht mehr selbst äußern können. Mit Ihrer Patientenverfügung können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben gar nicht mehr retten, sondern nur noch künstlich verlängern kann.

Gerichtliche Betreuung vermeiden

Mit der Vorsorgevollmacht gibt das Gesetz die Möglichkeit festzulegen, wer Sie im Notfall als Vertrauensperson vertreten darf. Diese privatschriftliche Bevollmächtigung ermöglicht es, dass Sie im Rechtsverkehr weiter vertragsfähig bleiben wie z. B. bei Verträgen oder in Verfahren mit Behörden sowie Versicherungen und Rententrägern. Es geht aber auch um Vermögensfragen, die für Sie und vor allem in Ihrem Sinne durch Ihre Vertrauensperson weiterhin geregelt werden können.

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Betreuung durch Fremde verhindern

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst, wer in Betreuungssachen für Sie handeln soll - oder wer es eben gerade nicht soll. Auch Maßgaben und Handlungsanweisungen für den Betreuer können festgelegt werden.

Für Auseinandersetzungen mit Gerichten oder Behörden um die Einrichtung oder Vermeidung einer Betreuung, ob Betreuter oder Betreuer, stehen wir Ihnen zur Seite.

Vertrauensperson VorsorgeAnwalt

Sie leb​en alleine und haben keine Kinder, Verwandte oder sonst eine Vertrauensperson, die Ihnen im Notfall zur Seite stehen und Sie vertreten könnte? In diesem Fall stehe ich als VorsorgeAnwalt grundsätzlich bereit, für Sie im Ernstfall als Ihre bevollmächtigte Vertrauensperson einzuspringen und Ihre gesundheitlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne weiterzufühen, selbstverständlich mit der notwendigen juristischen Expertise. Am besten, wie lernen uns in einem ersten Gespräch kennen.

VorsorgeAnwalt als Bevollmächtigter

Sorgerechtsverfügung

ärztliche Schweigepflicht

Als Familie füreinander da sein

Vielen ist der Ernst der Lage gar nicht klar, wenn für minderjährige Kinder keine Sorgerechtsverfügung angefertigt worden ist. Für die Personensorge und die Vermögenssorge der minderjährigen Kinder bestimmt dann das Amt die verantwortlichen Personen - ohne dass die Eltern noch Einfluss darauf hätten.​

Ebenso ist oft nicht bekannt, dass bei Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren die Eltern nicht mehr die Krankenakten der eigenen Kinder einsehen dürfen. Wir helfen mit entsprechenden Vorsorgedokumenten gegen eine kleine Schutzgebühr.

Rechtzeitig für den schlimmsten Fall vorzusorgen erspart viel Leid und Kummer und Sie garantieren Sicherheit für die Zukunft - sowohl für sich als auch für Ihre Kinder.

Bearbeitung der Vorsorgeurkunden

Nach Erstellung der Vorsorgeurkunden in einem Termin erfolgt die Bearbeitung durch die VorsorgeKanzlei. Diese umfasst folgende Leistungen: Erstellen von Abschriften für Ihre Unterlagen, Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister | ZVR der Bundesnotarkammer in Berlin, Ausstellen der ZVR-Karte für den Geldbeutel, Vorbereitung der Beglaubigung bei der für Sie zuständigen Betreuungsbehörde hinsichtlich der Vermögenssorge.

Bearbeitung

Empfehlung: VorsorgeService

Nachhaltig vorgesorgt

Unser VorsorgeService umfasst die sichere Verwahrung Ihrer Originale zur Vorbeugung von Verlust und Missbrauch. Die Ausgabe der Originale erfolgt nur mit vorheriger Rücksprache und Freigabe. Für den Notfall ist ein 24 h-Bereitschaftsdienst eingerichtet, sodass benötigte Dokumente von uns an entsprechende Stellen unverzüglich weitergeleitet werden. Zusätzlich erhalten Sie eine regelmäßige Prüfung Ihrer Vorsorgeurkunden hinsichtlich der Gültigkeit Ihrer Angaben sowie der rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung der Urkunden.

Bestens vorgesorgt - und das in einem Termin.

Im Rahmen eines unserer VorsorgeWorkshops erhalten Sie eine vollumfängliche rechtliche sowie individuelle Beratung und haben nach diesem einen Termin sämtliche Vorsorgeurkunden rechtssicher und mit sofortiger Gültigkeit erstellt.


Bestehende Dokumente können von VorsorgeAnwalt Dr. Gerald Marimón im Rahmen einer Erstberatung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtsverbindlichkeit überprüft werden.

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